In Deutschland zu arbeiten, ist nach wie vor attraktiv für viele Menschen, die keine EU-Bürger sind. Unser Artikel gibt einen kurzen Überblich über verschiedene Wege, eine Arbeitserlaubnis in Deutschland zu bekommen.

1. Arbeitsvisum für Fachkräfte

Wenn Sie eine qualifizierte Fachkraft sind, können Sie ein Arbeitsvisum für Deutschland beantragen. Sie benötigen normalerweise ein konkretes Jobangebot von einem deutschen Unternehmen. Fachkräfte aus Ländern, die nicht zur EU oder den sogenannten EFTA-Staaten* zählen, brauchen in den meisten Fällen zusätzlich die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Diese Zustimmung wird dann im Rahmen des Visumsverfahrens eingeholt. Wenn das beschleunigte Fachkräfteverfahren für eine schnellere Einreise für Ihren Beruf aus Drittstaaten gilt, so wird mit einer Vollmacht des zukünftigen Mitarbeiters das Verfahren bei der Ausländerbehörde gestartet. Dabei geht die Initiative vom Arbeitgeber aus. 

Sichern Sie sich also ein Jobangebot bei einem Arbeitgeber in Deutschland, der bereit ist, Sie einzustellen. Als Nachweis für das Jobangebot gilt der Arbeitsvertrag. Das Arbeitsvisum beantragen Sie in Ihrem Heimatland oder in einem Nachbarland. Dazu gehen Sie dort in die deutsche Botschaft oder ein deutsches Konsulat. Sie sollten im Voraus wissen, welches Visum Sie für Ihre spezielle Einreise nach Deutschland brauchen, etwa ob eine Blue Card für Sie möglich ist. Ein Tipp: Besuchen Sie die Internetseite der deutschen Botschaft, denn dort finden Sie die Voraussetzungen für die Visabeantragung. 

*EFTA steht für Europäische Freihandelsassoziation. EFTA-Staaten sind vier Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz), denen der Zugang zum Freihandel mit der EU erleichtert werden soll.

2. Arbeitsvertrag

Schließen Sie einen Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitgeber ab. Der Vertrag sollte Angaben zu Gehalt, Arbeitsbedingungen, Anzahl der Urlaubstage und zu den Regelungen bei Krankheit enthalten. Kann Ihr Arbeitgeber vielleicht für eine Wohnung sorgen? Manche Arbeitgeber in Deutschland stellen Wohnungen für Mitarbeiter zur Verfügung oder besitzen selbst mehrere Wohnungen. Bei diesen Arbeitgebern können Sie sehr günstig und eventuell sofort wohnen. Die Bescheinigung vom Arbeitgeber über diese Möglichkeit sollte beigefügt werden. Dazu gibt er eine Verpflichtungserklärung über die Übernahme der Kosten für Unterkunft ab.

3. Blue Card EU

Für Hochschulabsolventen und Fachkräfte mit einer konkreten Jobzusage für Deutschland gibt es die Möglichkeit, eine Blue Card zu beantragen. Diese erlaubt es qualifizierten Nicht-EU-Bürgern, in Deutschland zu arbeiten und zu leben. Bedingung ist, wie gesagt, ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Zusätzlich muss ein bestimmtes Mindestgehalt erreicht werden, das bis zum November 2023 noch bei 58.400 Euro Bruttojahresgehalt lag. Die Verdienstgrenze wird in diesen Tagen auf 43.800 Euro gesenkt. Für IT-Fachkräfte gilt eine Sonderregelung mit nun 39.682 Euro Mindestgehalt. In Zukunft soll die Anzahl der Mangelberufe weiter erhöht werden, für die eine blaue Karte EU beantragt werden kann. Die Anzahl der Berufe, für die eine Blue Card EU möglich ist, wird also erweitert. Auch Berufserfahrung von nur zwei Jahren soll zur Einreise berechtigen, allerdings in einem im Heimatland staatlich anerkannten Berufsabschluss, der aber in Deutschland noch nicht anerkannt sein muss.

4. Ausbildungs- und Praktikantenvisum

Wenn Sie eine Ausbildung oder ein Praktikum in Deutschland machen möchten, können Sie zu diesem Zweck ein entsprechendes Visum beantragen. Hierfür ist ein konkreter Ausbildungs- oder Praktikumsplatz notwendig. Auch speziell zur Jobsuche oder für einen Sprachkurs ist es möglich, ein Visum zu bekommen. Dieses ist dann allerdings nur für die Dauer von sechs Monaten gültig. 

Das Visum für eine Ausbildung erhält, wer einen betrieblichen oder schulischen Ausbildungsplatz in Deutschland nachweisen kann und die erforderlichen Sprachanforderungen erfüllt, meist wird für die deutsche Sprache das Sprachniveau B1 gefordert. Zusätzlich soll der Lebensunterhalt für die Dauer der Ausbildung in Deutschland gesichert sein. Das heißt, Sie müssen hier nachweisen, dass Sie im Monat mindestens 903 Euro zur Verfügung haben (Stand 2023). Bei einer schulischen Berufsausbildung erbringen Sie den Nachweis durch ein Sperrkonto. Das Gehalt der betrieblichen Ausbildung ist als Nachweis der finanziellen Mittel ausreichend. Mit der Aufenthaltserlaubnis für ein Praktikum können Sie ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einer Beschäftigung nachgehen.

Sperrkonto für in Deutschland Studierende

Sinn des Sperrkontos ist, dass für die Dauer des geplanten Aufenthalts in Deutschland alle anfallenden Kosten wie Miete und Lebensunterhalt bezahlt werden können. Dazu muss das Sperrkonto ein hinreichend großes Guthaben enthalten. Regelsätze besagen, dass der jährliche Finanzbedarf zum Beispiel für Studierende in Deutschland bei 11.208 Euro liegt (Stand 1. Januar 2023) und auf das Sperrkonto bei Visumbeantragung eingezahlt werden muss. Vom Sperrkonto darf nur der Betrag abgehoben werden, der dem monatlichen Beitrag für Studierende entspricht. Das sind aktuell 934 Euro. Das Sperrkonto kann nur aufgelöst werden, wenn die Zustimmung der Sperrbegünstigten vorliegt, also der Auslandsvertretung oder nach der Einreise der Ausländerbehörde.

5. Arbeitsvisum beantragen

Wenn Sie nicht aus einem EU- oder EWR-Land stammen, müssen Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland beantragen. Dies ist normalerweise das nationale Visum für Arbeitsuchende oder Arbeitnehmer. Die Unterlagen, die Sie für das Visum brauchen, sind der Visumantrag, einschließlich des Reisepasses, biometrische Passfotos, Ihren Arbeitsvertrag, die Bildungsnachweise, einen Lebenslauf Ihrer beruflichen Tätigkeiten, den Nachweis über Ihr Sprachniveau in der deutschen Sprache und eventuell das Gesundheitszeugnis. Wie können Sie Ihre Miete oder die Kosten für Ihre Unterkunft finanzieren? Wie können Sie Ihren Lebensunterhalt finanzieren? Hier soll für das Visum bescheinigt werden, dass ausreichend finanzielle Absicherung vorliegt, um in Deutschland ohne öffentliche Unterstützung leben zu können. Wichtig ist auch, dass Sie einen Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung erbringen können. Neben der Gebühr für das Antragsverfahren in Höhe von ca. 75 Euro fällt eventuell noch die Sicherheitsleistung auf einem Sperrkonto in Höhe von mehreren Tausend Euro an.

6. Antrag auf Arbeitserlaubnis und die nächsten Schritte in Deutschland

Nach Ihrer Einreise nach Deutschland müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung beantragen. In vielen Fällen übernehmen die Arbeitgeber die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis für ihre ausländischen Mitarbeiter. Dies geschieht bei der zuständigen Ausländerbehörde in dem Ort, an dem Sie leben oder arbeiten werden. Wenn Sie nach Deutschland einreisen und eine Arbeitserlaubnis beantragt haben, gibt es mehrere Schritte, die Sie befolgen müssen. Zuerst melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes an. Dazu haben Sie 14 Tage Zeit. Dann eröffnen Sie ein Bankkonto und beantragen eine Steuernummer beim Finanzamt. Auch bei einer Krankenkasse melden Sie sich an. Die Anmeldung bei der Sozialversicherung übernimmt der Arbeitgeber.

7. Erforderliche Unterlagen vorlegen

Stellen Sie am besten sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, einschließlich Ihres Arbeitsvertrags, Passes, den Nachweisen über Ihre Qualifikationen und möglicherweise einer Bestätigung, dass keine bevorzugten deutschen oder EU-Arbeitnehmer für diese Position verfügbar sind.

8. Gesundheitsprüfung

In einigen Fällen kann eine Gesundheitsprüfung erforderlich sein, um sicherzustellen, dass Sie keine ansteckenden Krankheiten haben. Eine öffentliche Gesundheitsgefahr soll ausgeschlossen werden. In Deutschland ist eine Gesundheitsprüfung in der Regel nicht standardmäßig erforderlich, wenn Sie eine Arbeitserlaubnis beantragen. Die Anforderungen können jedoch je nach Art der Beschäftigung und anderen individuellen Umständen variieren. Zum Beispiel bei Berufen im Gesundheitswesen, insbesondere wenn direkter Patientenkontakt besteht, kann eine Gesundheitsprüfung erforderlich sein. Auch bei Tätigkeiten in der Gastronomie ist eine Gesundheitsprüfung wichtig. Einige Arbeitgeber, insbesondere in bestimmten Branchen, können eine Gesundheitsprüfung als Teil ihrer eigenen Einstellungsverfahren verlangen.

9. Warten auf die Genehmigung

Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, kann es eine Wartezeit oder Bearbeitungsdauer geben, während die Behörden Ihre Unterlagen prüfen und über die Arbeitserlaubnis entscheiden. Die Wartezeit bzw. Bearbeitungsdauer kann zwischen einigen Wochen oder mehreren Monaten betragen. Es ist wichtig, genügend Zeit für den  Antragsprozess einzuplanen. Nach der Abgabe des Antrags können Sie den Status meist online überprüfen oder die Botschaft bzw. das Konsulat kontaktieren, um Informationen über den Bearbeitungsstand zu erhalten. 

Es ist wichtig zu beachten, dass die hier beschriebenen Schritte allgemeiner Natur sind und je nach Herkunftsland unterschiedlich sein können. Daher ist es ratsam, die spezifischen Anforderungen zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte korrekt durchgeführt werden.

Oder melden Sie sich einfach bei Improfy.

Blog

News & Updates

Minijobber aufgepasst! Seit Jahresbeginn 2024 gilt ein neuer Mindestlohn und damit auch neue Verdienstobergrenzen für Minijobs. Informieren Sie sich im Folgenden über alle wissenswerten Fakten zum Thema, um zu erfahren, welche Auswirkungen dies auf Ihr Gehalt hat.

Herzlich willkommen in Deutschland! Das Land, das für seine reiche Kultur, hohe Lebensqualität und gastfreundliche Menschen bekannt ist. Wenn Sie neu in Deutschland sind, möglicherweise auf der Suche nach einem besseren Leben oder aufgrund von Flucht und Asyl, dann ist es wichtig, sich schnell einzuleben und die notwendigen Informationen zu erhalten.

Wenn es darum geht, ins Berufsleben einzusteigen oder sich beruflich neu zu orientieren, stehen unter anderem zwei Optionen im Raum: betriebliche Erprobungen und Arbeitsgelegenheiten.